Der Bundesgerichtshof verbietet unabhängigen Werkstattbetrieben die Verwendung der Bildmarke “VW”

In einer Entscheidung vom 14.04.2011 ist der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis gelangt, dass die Verwendung der Bildmarke “VW” durch einen unabhängigen Werkstattbetrieb diese Marke verletzt. Die Verwendung der Bildmarke war als Hinweis auf den Gegenstand der Dienstleistung des Werkstattbetriebs nicht notwendig, weil die Benutzung der Wortmarke oder die Bezeichnung „Volkswagen“ ausgereicht hätten.