Der Bundesgerichtshof verpflichtet Bank zur Bekanntgabe eines Kontoinhabers bei Markenfälschung

In seinem Urteil vom 21. Oktober 2015 (I ZR 51/12 – Davidoff Hot Water II) hatte sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall zu beschäftigen, dass eine offensichtliche Produktfälschung der Marke „Davidoff Hot Water“ über eBay vertrieben wurde und die Zahlung über das Konto einer Bank erfolgte. Die Bank hatte die Bekanntgabe des Kontoinhabers unter Berufung auf das Bankgeheimnis verweigert. Der Bundesgerichtshof hatte hierzu Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt und nach deren Beantwortung die Bank zur Bekanntgabe des Kontoinhabers verpflichtet.