Der Bundesgerichtshof verweist einen Fall an das Oberlandesgericht zurück

In einer Entscheidung vom 6. Mai 2014 (X ZR 36/13) ist der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis gelangt, dass das Oberlandesgericht die Frage der Patentverletzung unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenz nicht ausreichend geprüft hat. Eine entsprechende Argumentation hat der Kläger allerdings in der ersten und zweiten Instanz vorgebracht. Der Bundesgerichtshof ist zu dem Ergebnis gelangt, dass deswegen das verfassungsmäßige Recht auf rechtliches Gehör des Klägers verletzt worden ist und hat den Fall zur weiteren Prüfung der Frage der äquivalenten Patentverletzung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.