Der Deutsche Bundestag beschloß am 19. Juni 2009 eine Verbesserung des internationalen Designschutzes

Nach den in Kürze in Kraft tretenden Änderungen kann eine internationale Anmeldung gewerblicher Muster oder Modelle nach Wahl des Anmelders entweder direkt beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) oder über das Deutsche Patent- und Markenamt eingereicht werden. Bislang war nur eine direkte Anmeldung bei der WIPO möglich. Das Deutsche Patent- und Markenamt verzeichnet einen Anmeldetag und leitet die Anmeldung an das Internationale Büro weiter. Eine internationale Eintragung, deren Schutz sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bezieht, hat dieselbe Wirkung wie ein beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenes Geschmacksmuster.