Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen

Eine wichtige Änderung betrifft das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Sie sieht vor, dass in Zukunft die Inanspruchnahme einer Diensterfindung gegenüber dem Arbeitnehmer nicht mehr erklärt zu werden braucht. Vielmehr kommt es zu einer automatischen Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber, wenn er nicht bis zum Ablauf von vier Monaten nach Eingang der ordnungsgemäßen Erfindungsmeldung die Erfindung gegenüber dem Arbeitnehmer freigibt. Nach einer Änderung des Patentgesetzes sollen das Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht sowie die Berufung zum Bundesgerichtshof verbessert und beschleunigt werden. Das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft.