Der engere Ausschuss des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation bereitet den einheitlichen Patentschutz vor

Das Europäische Patentamt nimmt die Aufgaben war, die ihm die Mitgliedsstaaten gemäß Artikel 9 (1) der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 übertragen. Hierzu hat der Ausschuss seine erste Lesung des Entwurfs der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz beendet. Die Durchführungsordnung betrifft hauptsächlich die Verfahren, die vom Europäischen Patentamt verwaltet werden. Ferner hat der Ausschuss entschieden, die folgenden EPÜ Vertragsstaaten als Beobachter zuzulassen: Schweiz, Türkei, Spanien, Albanien, San Marino, Italien, Norwegen, Kroatien, Monaco und Serbien.