Der englische High Court of Justice erlässt ein Feststellungsurteil auf Nichtverletzung mit grenzüberschreitender Wirkung

In einer Entscheidung vom 15. Mai 2014 hat der High Court of Justice ein Feststellungsurteil nicht nur mit Wirkung für das Vereinigte Königreich, sondern auch mit Wirkung für Frankreich, Italien und Spanien erlassen. Das Gericht ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Frage, ob die Klägerin ein Feststellungsurteil beanspruchen kann, nach englischem Recht zu beurteilen ist. Selbst wenn französisches, italienisches oder spanisches Recht anwendbar wäre, hat die Klägerin nach Auffassung des Gerichts Anspruch auf ein Feststellungsurteil hinsichtlich der Nichtverletzung der entsprechenden nationalen Teile des europäischen Patents. Hinsichtlich der Frage, ob die jeweiligen nationalen Teile des europäischen Patents tatsächlich verletzt sind oder nicht, hat das Gericht die entsprechenden Vorschriften der verschiedenen Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens angewandt. Die Entscheidung enthält einen hervorragenden Überblick zu den verschiedenen Ansätzen zur Bestimmung des Schutzbereichs und der Auslegung von Patentansprüchen. Beachtlich ist, dass das Landgericht Düsseldorf zu einem anderen Ergebnis gelangt ist und auf der Grundlage der Äquivalenzlehre eine Verletzung des Patents angenommen hat.