Der Europäische Gerichtshof entscheidet über den Konflikt zwischen dem Namensrecht einer natürlichen Person und einer Gemeinschaftsmarke

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist eine natürliche Person, deren Name nach dem nationalen Recht eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft geschützt ist, berechtigt, der Registrierung dieses Namens als Marke durch eine dritte Partei zu widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn der Name dieser natürlichen Person in der Öffentlichkeit bekannt ist und bereits früher durch Marken geschützt wurde. Es sind nicht nur Persönlichkeitsrechte, die mit dem Namen der natürlichen Person verbunden sind, geschützt. Der Name ist auch dann geschützt, wenn kommerzielle Interessen der natürlichen Person betroffen sind.