Der Europäische Gerichtshof entscheidet über die Ähnlichkeit einer Markenanmeldung mit einer älteren Marke

Am 17. Februar 2016 (C-396/15 P) hatte der Europäische Gerichtshof über eine Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts erster Instanz zu urteilen. Das Gericht erster Instanz hat eine Bildmarke von Adidas als zur jüngeren Markenanmeldung von Shoe Branding als verwechslungsfähig ähnlich angesehen. Trotz der Unterschiede in der Anzahl der Streifen und ihrer jeweiligen Position befand das Gericht erster Instanz die jüngere Markenanmeldung von Shoe Branding gegenüber der älteren Marke von Adidas als verwechslungsfähig ähnlich und hat die Eintragung zurückgewiesen. Der Europäische Gerichtshof hat diese Entscheidung gebilligt, was zeigt, dass dieses Gericht einer älteren und bekannten Marke einen breiten Schutz gegenüber jüngeren Anmeldungen einräumt.