Der Europäische Gerichtshof entscheidet über dreidimensionale Marke

Der Europäische Gerichtshof hat den Markenschutz für eine dreidimensionale Marke versagt, die die Ober- und Unterseite eines LEGO-Spielzeugsteins zeigt. Hauptargument des Gerichts ist, dass die Marke ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es nach europäischem Markenrecht nicht möglich ist, mit Hilfe einer Marke ohne zeitliche Beschränkung eine technische Lösung unter Schutz zu stellen.