Der Europäische Gerichtshof etabliert Prinzipien zur Haftung von Internetplattformen für Markenverletzungen

Der Europäische Gerichtshof ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Internetplattformen für Markenverletzungen ihrer Kunden verantwortlich sein können, wenn ihnen bewusst war oder hätte bewusst sein müssen, dass eine Markenverletzung vorliegt und nicht unverzüglich Maßnahmen zur Beendigung der weiteren Verletzung getroffen wurden. Darüber hinaus muss es möglich sein, einen gewerblichen Markenverletzer zu identifizieren. Nach europäischem Recht ist es den Mitgliedsstaaten aufgegeben, ein effektives Instrumentarium zur Verhinderung von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte bereitzustellen.