Der Europäische Gerichtshof legt ein negatives Votum zum geplanten europäischen Patentgerichtssystem vor

In seinem Gutachten vom 08. März 2012 kommt der Europäische Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass das geplante europäische Patentgerichtssystem mit europäischem Recht unvereinbar ist. Das europäische Patentgericht könnte nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs durch seine Entscheidungen Gemeinschaftsrecht verletzen. Eine solche Verletzung würde keine Haftung einzelner Mitgliedstaaten der EU nach sich ziehen. Es würde daher ein Defizit in der Verantwortung und Haftung für die einheitliche Einhaltung des Gemeinschaftsrechts entstehen.