Der Europäische Gerichtshof weist die Klagen von Spanien und Italien gegen das Gemeinschaftspatentsystem ab

Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat insgesamt 25 EU Mitgliedsstaaten die Errichtung eines Gemeinschaftspatentsystems auf der Basis der nach dem Vertrag von Lissabon möglichen „verstärkten Zusammenarbeit“ gestattet. Der Versuch von Spanien und Italien, diese Entscheidung anzufechten, ist nun vom Europäischen Gerichtshof in einer Entscheidung vom 16. April 2013 Rechtssachen C-274/11 und C-295/11 zurückgewiesen worden. In der Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof eine Reihe grundlegender Fragen beantwortet, wie, ob die EU Mitgliedsstaaten überhaupt die Kompetenz für eine verstärkte Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentrechts haben, oder ob die Europäische Union ausschließlich zuständig ist sowie, ob im vorliegenden Fall eine verstärkte Zusammenarbeit, die nur als letztes Mittel erfolgen darf, zulässig ist. Im Ergebnis hat das Gemeinschaftspatentsystem eine wichtige Hürde genommen.