Der Generalanwalt beim Gerichtshof der Europäischen Union plädiert zu den Klagen Spaniens gegen die Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes

Am 18. November 2014 hat der Generalanwalt zu den Klagen Spaniens gegen die Verordnung Nr. 1257/2012 (C-146/13 und C-147/13) zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes dafür plädiert, die Klagen abzuweisen. Hintergrund der Klagen war, dass das einheitliche Patentsystem zu Patentschutz in Spanien führen könnte, obwohl die Patente nicht in die spanische Sprache übersetzt worden sind. Der Generalanwalt hat die Auffassung vertreten, dass die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes gleichwohl unter dem Konzept einer verstärkten Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten möglich sei. Natürlich ist der Gerichtshof der Europäischen Union in keiner Weise an die im Plädoyer des Generalanwalts dargelegten Gründe gebunden.