Der Generalanwalt Wathelet plädiert vor dem Europäischen Gerichtshof in dem FRAND Fall

Am 20. November 2014 hat der Generalanwalt in einem Fall, den das Landgericht Düsseldorf dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat, sein Plädoyer gehalten . Die Frage war, was der Inhaber eines standard-essentiellen Patents zu tun hat, bevor er gegen einen Verletzer einen Unterlassungsantrag stellen kann. Es ist klar, dass der Patentinhaber eine Lizenz unter „fair, reasonable an non-discriminatory“ Bedingungen (FRAND) anbieten muss. Im Einzelnen muss dieses Angebot schriftlich erfolgen und alle Bedingungen enthalten, die üblicherweise in einer Lizenz auf dem fraglichen Gebiet enthalten sind, wie die genau berechnete Lizenzgebühr und das Verfahren, nach dem sie berechnet wurde. Der Verletzer muss gewissenhaft und seriös antworten. Nach Ansicht des Generalanwalts kann er nicht allein deshalb als nicht seriös und verzögernd angesehen werden, nur weil er verlangt, dass die FRAND Bedingungen entweder von einem Gericht oder einem Schiedsgericht festgelegt werden.