Der Gerichtshof der EU entscheidet zwei Jahre nach Vorlage durch das LG Düsseldorf (in Sachen Huawei v. ZTE) über die Voraussetzungen des FRAND-Einwandes.

Nach Auffassung des Gerichts stellt es keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 TFEU) dar, wenn der Patentinhaber gestützt auf ein standard-essentielles Patent Auskunft und Schadensersatz einklagt. Klagt er jedoch auf Unterlassung oder einen Rückruf aus den Vertriebswegen, muss er zunächst den mutmaßlichen Verletzer auf das betreffende Patent hinweisen und ein FRAND-Angebot vorlegen. Setzt der mutmaßliche Verletzer seine Handlungen fort, ohne aus diesem Angebot sorgfältig und ernsthaft reagiert zu haben, kann der Patentinhaber klagen.