Deutsches Patent- und Markenamt verlängert Frist zum Eintritt in die nationale Phase vor dem DPMA als Bestimmungsamt bzw. ausgewähltem Amt

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat bekannt gegeben, dass durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (2. PatMoG) die für PCT-Anmeldungen vorgesehene Frist zum Eintritt in die nationale Phase vor dem DPMA als Bestimmungsamt (Artikel III § 4 IntPatÜbkG) bzw. ausgewähltem Amt (Artikel III § 6 IntPatÜbkG) von 30 Monaten auf 31 Monate verlängert wird.

Diese Gesetzesänderung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft. Eine Übergangsregelung gibt es nicht.

Das DPMA beabsichtigt, die geänderten Vorschriften dahingehend anzuwenden, dass sie für alle PCT-Anmeldungen gelten, für die am 30. April 2022 die bislang geltende 30-Monatsfrist noch nicht abgelaufen ist bzw. nicht abläuft. Voraussetzung ist außerdem, dass der Anmelder vor dem 1. Mai 2022 keinen wirksamen Antrag auf Eintritt in die nationale Phase nach Artikel 23 Absatz 2 und Artikel 40 Absatz 2 PCT gestellt hat.