Die Beschwerdekammern bestätigen die EPA-Praxis zu Prioritätsansprüchen

Die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts (EPA) haben den Widerruf des Europäischen Patents EP 2 771 468  des Broad Instituts, welches die CRISPR Genom-Editierung (Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats) betrifft, bestätigt. Die schriftliche Entscheidung T 844/18  ist nun hier erhältlich. Wegen seiner Relevanz für die Prüfung von Prioritätsansprüchen durch das EPA erfuhr der Fall breite Aufmerksamkeit. Die Beschwerdekammern bestätigten die Praxis des EPA, Prioritätsansprüche gemäß dem sogenannten „all applicants“ Test zu prüfen. Für weitere Details können Sie uns gerne kontaktieren.