Die Europäische Kommission äußert sich zu standard-essentiellen Patenten

Die EU Kommission hat an Marktteilnehmer „Objections on potential misuse of mobile phone standard-essential patents“ geschickt . Ein Verletzer von standard-essentiellen Patenten kann sich im Prinzip mit dem Einwand verteidigen, dass er bereit sei, eine Lizenz unter „Fair Reasonable and Non-Discriminatory (FRAND)“ Bedingungen zu nehmen. Zu der Frage, unter welchen Vorraussetzungen ein möglicher Lizenznehmer als „bereit“ zur Lizenznahme anzusehen ist, bestehen zwischen dem Bundesgerichtshof und der EU Kommission unterschiedliche Vorstellungen. Nach Auffassung der EU Kommission soll es für den Lizenzeinwand ausreichen, dass sich der Bewerber bereit erklärt hat, eine von einem deutschen Gericht als angemessen befundene Lizenzgebühr zu zahlen. Auch Verteidigungsargumente des Bewerbers im Hinblick auf Nichtverletzung und Nichtigkeit des standard-essentiellen Patents stehen dem Lizenzeinwand nach Auffassung der Kommission nicht entgegen. Nachdem das Landgericht Düsseldorf Fragen hierzu an den Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt hat (vgl. die Mitteilung aus März 2013) sind von diesem Gericht Leitlinien zu erwarten.