In zwei Entscheidungen vom 29.04.2014 hat die Europäische Kommission ihre Auffassung darüber, wie standardessentielle Patente im Einklang mit EU-Kartellrecht innerhalb der Europäischen Gemeinschaft benutzt werden sollen, präzisiert. In einem Fall (Samsung) hat die Kommission rechtlich bindende Verpflichtungen dahingehend akzeptiert, dass keine Unterlassungsklagen auf der Basis standardessentieller Patente eingereicht und darüber hinaus Lizenzen unter den sogenannten „FRAND“ („fair, reasonable and non-discriminatory“) Bedingungen gewährt werden. In einem anderen Fall (Motorola) hat die Kommission Motorola aufgegeben, die negativen Folgen, die aus der Durchsetzung eines standardessentiellen Patents resultieren, zu beseitigen. Vergleiche für weitere Details die Pressemitteilung unter.