Die Europäische Kommission macht einen Vorschlag zu den Übersetzungserfordernissen für das zukünftige EU-Patent

Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll die Anmeldung eines zukünftigen EU-Patents beim EPA in jeder Sprache eingereicht werden können, bevor sie in eine der drei Amtssprachen (Englisch, Französisch oder Deutsch) übersetzt wird. Der Anmelder hätte lediglich die Patentansprüche in die beiden verbleibenden Amtssprachen zu übersetzen. Lediglich im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung und auf Antrag eines vermeintlichen Verletzers wäre es nötig, eine Übersetzung in eine Amtssprache des Vertragsstaates vorzulegen, in dem die vermeintliche Verletzung stattgefunden oder der vermeintliche Verletzer seinen Sitz hat. Auf diese Weise plant die EU-Kommission die Übersetzungskosten für zukünftige EU-Patente erheblich zu begrenzen.