Die Farbe Gelb

Gelb sind die Wörterbücher des Verlags Langenscheidt. Gelb verpackt aber auch ein Wettbewerber seine Sprachlern-Software. Das darf der nicht, entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Das Handelsblatt sprach dazu mit Dr. Holger Gauss, Rechtsanwalt bei Grünecker. Dr. Gauss begrüßt die Entscheidung: Für die Wirtschaft, die viel Geld in Markenführung investiere, sei das Urteil ein wichtiges Signal. Allerdings sei die Eintragung von Farbmarken nicht leicht. Das Patent- und Markenamt verfolge einen restriktiven Ansatz.