Die Farbe Rot gehört den Sparkassen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die Farbe Rot gehört im deutschen Bankensektor den Sparkassen. Ein Erfolg für die Sparkassen, denn: „Es ist sehr, sehr schwer, Farbmarkenschutz zu bekommen“, zitiert die Deutsche Presse Agentur (dpa) Dr. Nicolás Schmitz, Rechtsanwalt bei Grünecker. „Man kann erkennen, dass der BGH bemüht ist, klare Grenzen zu ziehen“, kommentiert Dr. Schmitz das vorliegende Urteil: „Es wird versucht, den Markeninhabern etwas zu helfen.“ Der Beitrag von dpa wurde in zahlreichen Medien veröffentlicht.