Die Große Beschwerdekammer des EPA weist einen Fall an die Beschwerdekammer zurück

In einer Entscheidung vom 13. Mai 2013 (R 0015/11) hat die Große Beschwerdekammer rechtliches Gehör im Sinne von Artikel 113 (1) EPÜ als nicht gewahrt angesehen und den Fall zurückverwiesen. Dem Antrag auf Änderung der Zusammensetzung der Mitglieder der Beschwerdekammer wurde allerdings nicht entsprochen. Die Beschwerdekammer hat einen Hilfsantrag als unklar (Artikel 84 EPÜ) zurückgewiesen, ohne jemals angedeutet zu haben, dass dies der entscheidende Gesichtspunkt sein würde. Ein genereller Hinweis in der Ladung zur mündlichen Verhandlung, dass unter anderem über Artikel 84 EPÜ zu diskutieren sei, reicht nicht aus.