Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes entscheidet über im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen

Das Europäische Patentübereinkommen schließt im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen (und Tieren) von der Patentierbarkeit aus. Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes ist zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Verfahren zur Produktion von Pflanzen, das die Kreuzung von Pflanzengenomen und die nachfolgende Auswahl von Pflanzen beinhaltet, unter diese Bestimmung fällt und daher nicht patentierbar ist.