Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts entscheidet über Disclaimer in Patentansprüchen

Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hatte die Frage zu beantworten, ob die Aufnahme eines Disclaimers in einen Patentanspruch eine unzulässige Erweiterung des Anspruchs darstellen kann. Hierzu hat die Große Beschwerdekammer jetzt in ihrer Antwort eine generelle Richtlinie gegeben: Die Einführung eines Disclaimers begründet dann eine unzulässige Erweiterung, wenn der Gegenstand des Anspruchs, der danach verbleibt, nicht klar und eindeutig, sei es explizit oder implizit, für den angesprochenen Fachmann offenbart ist. Ob dies der Fall ist, erfordert eine Beurteilung des gesamten technischen Umfeldes und des Verhältnisses zwischen dem nach der Änderung verbleibenden Gegenstand des Patentanspruchs zum Offenbarungsgehalt der eingereichten Anmeldung.