Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts entscheidet über rechtliches Gehör

In einer Entscheidung vom 29. September 2011 hat die Große Beschwerdekammer einem Antrag auf Überprüfung der Entscheidung einer Beschwerdekammer gemäß Art. 112a EPÜ stattgegeben und die Sache an die Beschwerdekammer zurückverwiesen. Die Beschwerdekammer hatte gleichzeitig über Neuheit und erfinderische Tätigkeit entschieden, ohne die Parteien vorher hierüber hinreichend klar zu informieren. Die Große Beschwerdekammer sah hierin einen Verstoß gegen Art. 113 EPÜ, wonach Entscheidungen des Europäischen Patentamts nur auf Gründe gestützt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten.