Die Schweiz plant die Errichtung eines Bundespatentgerichts

In der Schweiz ist die Errichtung eines neuen Bundespatentgerichts geplant, das ausschließliche Zuständigkeit sowohl über die Frage der Rechtsbeständigkeit als auch über die Frage der Verletzung von in der Schweiz gültigen Patenten haben soll. Beide Fragen sollen in dem gleichen Verfahren behandelt werden. Als Verfahrenssprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und, wenn die Parteien zustimmen, auch Englisch geplant. Gegen Urteile des Bundespatentgerichts soll ein Rechtsmittel zum obersten Bundesgericht möglich sein, das grundsätzlich nur prüft, ob eine Rechtsverletzung vorliegt.