EPA – Mündliche Verhandlungen per Videokonferenz im Einspruchsverfahren

Das Europäische Patentamt hat beschlossen, alle bis zum 31. Dezember 2020 anberaumten mündlichen Verhandlungen im erstinstanzlichen Einspruchsverfahren zu verschieben, es sei denn, a) die Durchführung als Videokonferenz wurde bereits bestätigt oder b) sie erfolgt mit Zustimmung aller Beteiligten im Rahmen des EPA-Pilotprojekts. Im kommenden Jahr sollen die mündlichen Verhandlungen in Einspruchsverfahren wieder in den Räumlichkeiten des EPA stattfinden. Mündliche Verhandlungen im Prüfungsverfahren werden weiterhin als Videokonferenz abgehalten.

Im Beschwerdeverfahren sind mündliche Verhandlungen als Videokonferenz ebenfalls möglich, werden aber nicht in jedem Fall so durchgeführt. Hinsichtlich der Örtlichkeit und des genauen Termins wird den Parteien empfohlen, den Kalender der Beschwerdeammern vor ihrer mündlichen Verhandlung daraufhin zu überprüfen, wo die Verhandlung stattfindet und wann sie genau beginnt, da die Beteiligten unter Umständen über Änderungen nicht schriftlich informiert werden.