EPA nimmt Einschränkung der Teilungsmöglichkeit zurück

Der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation beschloss in seiner Sitzung im Oktober, die 2010 eingeführten Einschränkungen hinsichtlich der Einreichung von Teilanmeldungen rückgängig zu machen. Ab dem 1. April 2014 wird es wieder möglich sein, zu jeder anhängigen Patentanmeldung eine Teilanmeldung einzureichen. Die 24-Monats-Fristen zur Einreichung von Teilanmeldungen werden aufgegeben. Allerdings werden für Teilanmeldungen zweiter oder weiterer Generation erhöhte Gebühren fällig, deren genauer Betrag jedoch noch nicht feststeht.