Europäisches Patentamt: Gebührenänderungen

Das europäische Patentamt (EPA) erhöht zum 1. April 2022 seine Gebühren.

Mit einem kürzlich veröffentlichten Beschluss ändert der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation die Gebührenordnung in verschiedenen Punkten; in den meisten Fällen handelt es sich um Erhöhungen. Eine Auswahl der wichtigsten geänderten Gebühren ist unten aufgeführt.

Die meisten Erhöhungen liegen in einer Größenordnung von 3%.

Auch die Jahresgebühren werden erhöht. Es wird weiterhin möglich sein, die Jahresgebühr für das dritte Jahr bereits sechs Monate vor ihrer Fälligkeit wirksam zu entrichten. Spätere Jahresgebühren können nur bis zu drei Monate vor Fälligkeit wirksam entrichtet werden.

Die neuen Regelungen treten am 1. April 2022 in Kraft und sind für Gebühren verbindlich, die ab diesem Datum geleistet werden. Wird eine Gebühr innerhalb von sechs Monaten nach dem 1. April 2022 fristgerecht entrichtet, aber in der vor dem 1. April 2022 maßgeblichen Höhe, so gilt die Gebühr als wirksam entrichtet, wenn der Differenzbetrag noch innerhalb von zwei Monaten nach einer entsprechenden Aufforderung durch das Europäische Patentamt beglichen wird.

Anmelder sollten diese Gebührenerhöhung bei ihrer Anmeldestrategie berücksichtigen und gegebenenfalls eine vorgezogene Zahlung (sofern möglich) beispielsweise durch eine vorgezogene Einreichung einer Patentanmeldung oder eine vorgezogene Entrichtung der Prüfungsgebühr in Betracht ziehen. In den Monaten April, Mai und Juni 2022 fällig werdende Jahresgebühren können noch mit den derzeit geltenden Beträgen beglichen werden, falls diese spätestens im März 2022 bezahlt werden.

 

EPA GebührGebührenhöhe vor 1. April 2022 (EUR)Gebührenhöhe ab 1. April 2022 (EUR)

Anmeldegebühr (online)

125

130

Recherchegebühr

1350

1390

Anspruchsgebühr (für den 16. und jeden weiteren Anspruch)

245

250

Benennungsgebühr

610

630

Prüfungsgebühr

1700

1750

Erteilungsgebühr

960

990

Jahresgebühr für das 3. Jahr

490

505

Jahresgebühr für das 4. Jahr

610

630

Jahresgebühr für das 5. Jahr

855

880

Jahresgebühr für das 6. Jahr

1090

1125

Einspruchsgebühr

815

840

Beschwerdegebühr

2705

2785

Gebühr für eine Teilanmeldung zweiter Generation

220

225

Gebühr für eine Teilanmeldung dritter Generation

440

455