Europäisches Patentamt und japanisches Patentamt vereinbaren Pilotprojekt zum “Patent Prosecution Highway”

Vom 29. Januar 2010 an wollen das Europäische Patentamt und das Japanische Patentamt in die Testphase zu einem bilateralen Patent Prosecution Highway eintreten. Ein Anmelder, dessen Anmeldung beim Europäischen Patentamt oder beim Japanischen Patentamt wenigstens einen gewährbaren Anspruch enthält, kann beantragen, dass das jeweils andere Patentamt entsprechende Ansprüche in entsprechenden Anmeldungen beschleunigt behandelt. Ziel der Patentämter ist es, die Arbeitsergebnisse des jeweils anderen zu verwerten und so den Prüfungsaufwand zu reduzieren sowie die Patentqualität zu erhöhen.