FRAND ist immer und überall

Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. I-2 U 31/16) im Verfahren Unwired Planet ./. Huawei zeigt, dass man jedenfalls vor den Düsseldorfer Gerichten (in Verfahren um Standardessentielle Patente (SEP)) auch hinsichtlich der Ansprüche auf Schadenersatz und Rechnungslegung mit einem FRAND-Einwand zu rechnen hat.

Nach der Entscheidung des Schwestersenats in Sachen Sisvel ./. Haier (Az. I-15 U 66/15) hat sich nun auch der 2. Senat (unter dem Vorsitzenden Richter Kühnen) dahingehend ausgesprochen, dass ein FRAND-Einwand auf den Schadenersatz und den Rechnungslegungsanspruch „durchschlage“.

Der 15. Senat (unter der Vorsitzenden Richterin Voß) hatte bereits im Jahr 2017 entschieden, dass der zu leistende Schadenersatz der Höhe nach auf eine FRAND-Lizenz beschränkt sei. Dies führe dazu, dass sich auch die Rechnungslegung auf solche Daten beschränke, die diese Schadensermittlung ermöglichen. Der Senat hatte die Revision zugelassen. Das Verfahren ist vor dem BGH anhängig. Der Kartellsenat (besetzt auch mit Mitgliedern des Patentsenats) führt das Verfahren unter dem Aktenzeichen 36/17. Es ist ausgesetzt bis zur Entscheidung über den Rechtsbestand des Klagepatents.

Allerdings hat auch der 2. Senat die Revision zugelassen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der BGH diese für die Praxis nur relevanten Rechtsfragen klärt.