Harmonisierungsamt reduziert Gebühren

Das Harmonisierungsamt hat sich entschlossen, für Gemeinschaftsmarken keine gesonderten Registrierungsgebühren mehr zu erheben. Es bleibt daher in Zukunft bei der Entrichtung der Anmeldegebühr, die als Ausgleich für den Verzicht auf die Registrierungsgebühr leicht erhöht wird. Die Kosten für die Erlangung einer Gemeinschaftsmarkenregistrierung werden sich somit um durchschnittlich € 700 verringern. Mit dem Inkrafttreten der Gebührenänderungen ist in der ersten Maiwoche 2009 zu rechnen. Das Harmonisierungsamt plant, die Registrierungsgebühr für all solche Anmeldungen fallen zu lassen, deren Eintragung nach Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung ansteht.