In Deutschland wird es vier Kammern im Rahmen des einheitlichen Patentgerichtssystems geben

Die vier deutschen Kammern im Rahmen des einheitlichen europäischen Patentgerichtssystems werden in Düsseldorf, Mannheim, München und Hamburg entstehen. Diese Gemeinschaftspatentgerichte werden ihre Arbeit in Deutschland zusammen mit der Umsetzung des Gemeinschaftspatentsystems beginnen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können lokale oder regionale Kammern errichten, wobei üblicherweise eine Kammer für jeden Mitgliedstaat vorgesehen ist. Wegen der hohen Anzahl von Patentfällen ist Deutschland eingeräumt worden, vier Kammern zu errichten, was an den oben genannten Gerichtsständen umgesetzt werden wird.