Ins Netz gegangen

Wenn erfolgreiche Produkte den Markt erobern dauert es oft nicht lange, bis das erste Plagiat im Internet angeboten wird. Dabei sind Unternehmer nicht so wehrlos, wie sie oft denken. Seriöse Plattformen wie Amazon und eBay haben einen eigenen Beschwerdekanal, weiß Dr. Nicolás Schmitz, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei der Kanzlei Grünecker in München. Diese funktionieren im Regelfall sehr gut. Bei hartnäckigen Fälschern, deren Plagiate immer wieder auftauchen, sollten Unternehmen allerdings eine Unterlassungserklärung und eine Abmahnung erwirken.