Kein Markenschutz für Ausrufezeichen

Das Europäische Gericht erster Instanz hat entschieden, dass ein Ausrufezeichen nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann. Nach Auffassung des Gerichts fehlt einem Ausrufezeichen – auch wenn es in einem rechteckigen Rahmen abgebildet ist – die Unterscheidungskraft. Das Gericht sah im zu entscheidenen Fall auch den Nachweis, dass das Zeichen Unterscheidungskraft durch Benutzung erworben hat, als nicht gelungen an.