Kein Patent auf embryonale Stammzellen

Nach der vorläufigen Stellungnahme des EuGH in dem Fall C-34/10 betreffend die Patentierbarkeit humaner embryonaler Stammzellen kommt der Generalanwalt des EuGH zu dem Ergebnis, dass ein Patent auf totipotente Zellen vom Patentschutz ausgenommen ist. Nach Auffassung des Generalanwalts stellen solche Zellen bereits ein frühes Stadium des menschlichen Körpers dar und sind somit als Embryo einzuordnen