“Kleine Lösung” für das EU-Patent?

Einige EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, planen die nach dem Vertrag von Lissabon mögliche verstärkte Zusammenarbeit. Hiernach sollen EU-Patente eingeführt werden, die nur in diesen Mitgliedsstaaten und unter Ausschluss von Spanien, Italien und Polen wirksam sind. Dieses Konzept wird unabhängig von dem geplanten europäischen Patentgerichtssystem verfolgt, das noch auf seine Beurteilung durch den Europäischen Gerichtshof wartet.