Micro Cotton, Aldi verliert Markenschutz-Prozess

Dem indischen Inhaber der Marke Micro-Cotton steht Markenschutz zu, entschied der Bundesgerichtshof. Im Fachmagazin Textilwirtschaft kommentiert Dr. Nicolás Schmitz, Rechtsanwalt bei Grünecker, die Entscheidung. Der Begriff gilt in Deutschland als schutzwürdiges Kunstwort, in anderen Ländern jedoch nicht. Unternehmen sollten daher Markennamen in einzelnen Ländern schützen lassen, auch wenn die Kosten dafür auf den ersten Blick höher sind, empfiehlt Dr. Schmitz. Damit können sie sicher stellen, dass Marken, die etwa in Großbritannien nicht mehr als Kunstwort gelten, in anderen wichtigen Märkten weiterhin geschützt bleiben.