Montenegro neuer EP-Erstreckungsstaat

Die europäische Patentorganisation und Montenegro haben ein Erstreckungsabkommen unterzeichnet. Das Erstreckungsabkommen wird im Laufe des Jahres in Kraft treten und bewirkt, dass mit einer einzigen Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt nun auch in Montenegro und damit insgesamt in 39 Staaten Schutz erlangt werden kann.