Neue EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsverträge

Die EU-Kommission hat am 20.04.2010 eine neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen veröffentlicht. Die neuen Bestimmungen treten mit einer einjährigen Übergangsphase im Juni 2010 in Kraft. Die Gruppenfreistellungsverordnung gibt den Unternehmen Anhaltspunkte bei der Beurteilung, ob einzelne Vertriebsvereinbarungen dem Kartellrecht entsprechen. Sie gilt nur für Unternehmen mit einem Marktanteil von bis zu 30%, wobei diese Schwelle nicht nur für die Hersteller, sondern auch für nachfolgende Vertriebsstufen gilt. Kernbeschränkungen des Wettbewerbs, wie beispielsweise feste Weiterverkaufspreise oder Einschränkungen für den Handel im europäischen Binnenmarkt, sind nach wie vor unzulässig.