Neue Gerüchte um UPC - Ratifizierung erneut auf Eis gelegt?

Jüngste Veröffentlichungen lassen verlauten, dass der Bundespräsident erneut einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts zugestimmt hat, den Vollzug des deutschen Ratifikationsgesetzes zum UPC-Übereinkommen bis zur Entscheidung über zwei Verfassungsbeschwerden auszusetzen (z.B.). 

Es ist schwer vorstellbar, dass dies tatsächlich noch einmal auf einer so informellen Basis geschehen wird, wie es im ersten Gesetzgebungsverfahren der Fall war. Nach uns vorliegenden Informationen hat das Präsidialamt bislang lediglich zugestimmt, den Prozess bis zum 13. Januar ruhen zu lassen - im Hinblick auf Beratungen des Verfassungsgerichts, die für den 12. Januar angesetzt waren. Ein Ergebnis dieser Beratungen wurde bisher nicht veröffentlicht. Es wurde uns aber mitgeteilt, dass der Präsident keine weitere Unterbrechung ohne eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts dulden wird. Dies wäre zu begrüßen, da eine weitere Verzögerung der Ratifizierung ohne eine solche ausdrückliche Entscheidung im Hinblick auf das verfassungsmäßig vorgesehene Ausfertigungsverfahren kaum zu rechtfertigen wäre.

Bevor man nun also das UPC-Übereinkommen für tot erklärt, sollte man die nächsten Tage und eine klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten. In Betracht käme entweder eine gerichtliche Anordnung, die Ratifizierung vorläufig zu stoppen, oder aber eine Zurückweisung des Antrags auf einstweilige Anordnung.