Österreich ratifiziert als erstes Land das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht

Im Februar dieses Jahres haben 24 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht unterzeichnet. Es muss von mindestens 13 Mitgliedsstaaten, darunter Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich ratifiziert werden. Nun hat Österreich als erster Mitgliedsstaat diesen Schritt getan und die Ratifizierung in Brüssel hinterlegt. Nachdem auch der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 16. April 2013 (C-274/11 und C-295/11) Klagen von Spanien und Italien gegen das Gemeinschaftspatentsystem abgewiesen hat, ist das Projekt auf einem guten Weg.