Rat der Europäischen Union einigt sich auf Sitz des Patentgerichts in Paris

Am 29. Juni 2012 hat sich der Rat der Europäischen Union darauf geeinigt, dass der Hauptsitz des neuen Europäischen Patentgerichts in Paris sein soll. Neben dem Hauptsitz soll das Gericht zwei Außenstellen haben, nämlich in London für Biotechnologie und Pharmapatente sowie in München für Maschinenbaupatente und die Verwaltung. Das Europäische Parlament hat aller-dings eine entscheidende Abstimmung zum EU-Patent abgesagt, weshalb die Einführung des Patent- und Gerichtssystems derzeit blockiert ist.