Stellungnahme der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts zur Frage der Patentierbarkeit von Software (G 3/08)

Auf die im Oktober 2008 von der Präsidentin des Europäischen Patentamts vorgelegten Fragen zur Patentierbarkeit von computergestützten Erfindungen hat die Große Beschwerdekammer nun ihre Stellungnahme abgegeben. Die Große Beschwerdekammer konnte keine abweichende Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts erkennen und hat die Vorlagefragen der Präsidentin daher nicht zugelassen. Die Große Beschwerdekammer stellte dabei fest, dass sich die Rechtsprechung der Beschwerdekammern durch ordentliche Rechtsfortbildung entwickelt hat. Es ist daher davon auszugehen, dass die bestehende Rechtsprechung weiterhin angewendet werden wird.