Titelschutz für Apps: Der Fall Wetter.de

Der Betreiber der App Wetter.de hat vor dem Bundesgerichtshof gegen Nachahmer verloren. "Der Begriff Wetter.de ist nur dann als sogenannter Werktitel geschützt, wenn jeder zweite, zufällig ausgewählte Konsument die App mit einem bestimmten Dienstleister verbindet", erklärt Dr. Holger Gauss, Rechtsanwalt bei Grünecker, in einem Gastbeitrag für das Branchenmagazin „Werben & Verkaufen“. App-Titel sollten individuell sein und möglichst nicht auf die Funktion abstellen. "Wenn es doch nicht anders geht, empfiehlt sich eine Kombination mit einem weiteren Wort, das den Inhalt der App nicht beschreibt", rät Dr. Gauss: "Dann ließe sich auch eine Marke registrieren."