Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht unterzeichnet

Am 19.02.2013 ist das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht unterzeichnet worden. Um in Kraft zu treten, muss es nun von mindestens 13 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, darunter Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich, ratifiziert werden. Die Zentralkammer der Ersten Instanz hat ihren Sitz in Paris mit Spezialkammern in London und München. Wenn alle weiteren Entscheidungen plangemäß getroffen werden, könnte das erste europäische Patent mit einheitlicher Wirkung im Frühjahr 2014 eingetragen werden.