UPC Ratifizierung – und es heißt weiter Warten

Nach der Beratung des Bundesverfassungsgerichts am 12. Januar 2021 ist bislang noch keine Entscheidung über eine einstweilige Anordnung bezüglich der Ratifizierung des UPC-Übereinkommens ergangen. Nach unseren Informationen hält das Bundespräsidialamt jedoch weiterhin an der Forderung nach einer solchen ausdrücklichen Anordnung für einen weiteren, dauerhaften Aufschub der Ratifizierung fest und eine diesbezügliche Entscheidung kann voraussichtlich noch im ersten Quartal 2021 erwartet werden.

Damit muss zwar erneut um einige Wochen abgewartet werden, bis möglicherweise eine Ratifizierung erfolgen kann. Nichtsdestotrotz ist dieser Zeitraum verkraftbar im Verhältnis zu der zu erwartenden Dauer bis zu einer Entscheidung über die beiden Verfassungsbeschwerden.