UPC startet am 1. Juni 2023

Nachdem Deutschland das UPC-Übereinkommen ratifiziert hat, wird das Einheitliche Patentgericht ab dem 1. Juni 2023 in Kraft treten.

Ab diesem Zeitpunkt wird es möglich sein, Einheitspatente (Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung) zu erlangen, Verletzungsklagen zu erheben und Nichtigkeitsverfahren vor dem UPC einzuleiten.

Ist die Zuständigkeit des UPC nicht gewünscht, kann bis zum 31. Mai 2023 eine Opt-out Erklärung (für alle erteilten Patente und veröffentlichte Patentanmeldungen) noch vor Inkrafttreten des neuen Systems (während der so genannten Sunrise-Period) eingereicht werden.

Opt-out Erklärungen können auch nach dem 1. Juni 2023 während einer Übergangszeit von 7 Jahren eingereicht werden, sofern noch kein Verfahren vor dem UPC gegen das EP Patent eingeleitet wurde.

Weitere Informationen finden Sie in unserem UPC-Hub. Gerne können sie uns auch kontaktieren.